Zu Produktinformationen springen
Herabsetzungsbegehren Mietzins (Referenzzinsatz) an Vermieter

Herabsetzungsbegehren Mietzins (Referenzzinsatz) an Vermieter

Der Mietzins ist an den Referenzzinssatz gekoppelt. Sinkt der Referenzzinssatz um 0.25 %, haben Sie als Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Viele Vermieter senken den Mietzins aber nicht von sich aus.

Als Mieter müssen Sie deshalb selber aktiv werden. Verlangen Sie von Ihrem Vermieter schriftlich die Senkung des Nettomietzinses auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Der Brief muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein rechtsgültiges Herabsetzungsbegehren zuhanden des Vermieters.

Weitere Optionen