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Anfechtung einer missbräuchlichen Kündigung bei der Schlichtungsbehörde

Anfechtung einer missbräuchlichen Kündigung bei der Schlichtungsbehörde

Kündigt der Vermieter, können Mieter die Kündigung anfechten und/oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Mit der Anfechtung verlangen betroffene Mieter die Aufhebung der Kündigung.

Gemäss Gesetz ist eine Kündigung aufzuheben, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst, d.h. wenn sie unverhältnismässig ist und ohne schützenswertes Interesse lediglich als Schikane ausgesprochen wird. Man spricht in diesen Fällen auch von einer missbräuchlichen Kündigung. Eine Anfechtung und/oder ein Begehren um Erstreckung müssen Mieter innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung einreichen. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für die Anfechtung der missbräuchlichen Kündigung bei der Schlichtungsbehörde.

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