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Anfechtung Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde

Anfechtung Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde

Ein Anfangsmietzins kann innerhalb von 30 Tagen nach Schlüsselübergabe als missbräuchlich angefochten werden, wenn sich der Mieter wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zum Vertragsabschluss gezwungen sah oder wenn der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat.

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