
Fortsetzung der Betreibung beantragen
Nachdem ein Betreibungsverfahren mittels Betreibungsbegehren eingeleitet worden ist, hat der Schuldner nach Erhalt des Zahlungsbefehls die Möglichkeit, Rechtsvorschlag (Bestreitung der Forderung) zu erheben. Wurde ein Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger zur Beseitigung des Rechtsvorschlages des Schuldners die Rechtsöffnung beim Gericht verlangen.
Nachdem der Rechtsvorschlag rechtskräftig beseitigt worden ist, kann der Gläubiger mittels Fortsetzungsbegehren die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Auch wenn kein Rechtsvorschlag erhoben wurde, ist es wichtig, die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen, da diese nicht von Amtes wegen weitergeführt, wird. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie das schriftliche Fortsetzungsbegehren.