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Einsprache gegen negativen Visumsentscheid 1. Instanz

Einsprache gegen negativen Visumsentscheid 1. Instanz

Wurde Ihr Visumantrag in erster Instanz abgelehnt und Ihnen die Einreise in die Schweiz verweigert, besteht die Möglichkeit, eine Einsprache zu erheben.

Die Verweigerung wird dem Antragsteller mit dem ausgefüllten Formular Visumverweigerung mitgeteilt. Dieses Formular stellt eine anfechtbare Verfügung dar. Gegen diese Visumverweigerung kann innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Einsprache. 

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