
Ehevertrag
Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten über die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe.
Der ordentliche Güterstand nach schweizerischem Recht ist die Errungenschaftsbeteiligung. Die Errungenschaftsbeteiligung gilt immer dann, wenn kein anderer Güterstand in einem Ehevertrag vereinbart wurde. Mithilfe eines Ehevertrags können die Eheleute den Güterstand ihrer Vermögenswerte frei regeln. Wenn Sie sich für die Gütertrennung entscheiden und diese konsequent leben, haftet jeder Ehegatte nur für seine eigenen Schulden und nicht für Schulden der Gattin oder des Gatten deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag.