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Antrag auf Prämienverbilligung - Reduktion der Krankenkassenprämie

Antrag auf Prämienverbilligung - Reduktion der Krankenkassenprämie

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, muss nicht die volle Krankenkassenprämie bezahlen. Liegt Ihr Haushaltseinkommen unter einer vorgegebenen Summe, können Sie eine Prämienverbilligung beantragen. Wie hoch das Haushaltseinkommen ausfallen darf, ist kantonal geregelt.

Wird Ihr Antrag gutgeheissen, wird die Prämienverbilligung direkt an Ihre Krankenversicherung überwiesen. Die Krankenkasse zieht die überwiesene Summe dann von Ihren laufenden Prämienrechnungen ab. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und stellt für Sie einen Antrag auf Prämienverbilligung.

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