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Schreiben betr. Mietzinsreduktion und Mangelbehebung an Vermieter

Schreiben betr. Mietzinsreduktion und Mangelbehebung an Vermieter

Weist ein Mietobjekt Mängel auf, so haben die betroffenen Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Und zwar vom Zeitpunkt an, in welchem der Vermieter vom Mangel erfahren hat, bis zu dessen Behebung. Mängel, die Mieter nicht selber verschuldet haben, müssen vom Vermieter beseitigt werden.

Verlangen Sie von Ihrem Vermieter schriftlich die Beseitigung des Mangels und eine Mietzinsreduktion. Die Höhe der Reduktion muss im Einzelfall ermittelt werden. deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein rechtsgültiges Schreiben zuhanden des Vermieters. 

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