Zu Produktinformationen springen
Gesuch um gerichtliche Trennung

Gesuch um gerichtliche Trennung

Können sich die Ehegatten bei der Trennung über wesentliche Punkte wie den Unterhalt, die Zuweisung der ehelichen Wohnung etc. nicht einigen, kann einer oder beide Ehegatten Eheschutzmassnahmen beim zuständigen Gericht beantragen.

Zu den Eheschutzmassnahmen gehören die Bewilligung des Getrenntlebens und die Regelung der Kinderfragen, die Wohnungszuteilung, Unterhalt usw. deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie sämtliche für das Trennungsverfahren notwendigen Rechtsschriften.

Weitere Optionen