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Beschwerde gegen Entscheid einer Sozialversicherung an das Sozialversicherungsgericht

Beschwerde gegen Entscheid einer Sozialversicherung an das Sozialversicherungsgericht

Sozialversicherungen decken die wirtschaftlichen Folgen von versicherten Risiken ab. Die wichtigsten versicherten Risiken sind Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit und Mutterschaft. Tritt ein Versicherungsfall ein und beansprucht die versicherte Person Leistungen, prüft die Versicherung das Begehren, nimmt die notwendigen Abklärungen vor und entscheidet über die Leistungspflicht.

Lehnt die Versicherung die Deckung der Leistungen ab, kann die betroffene Person zunächst Einsprache gegen den Entscheid bei der verfügenden Versicherung erheben. Die Versicherung prüft die Sache nochmals und fällt einen Einspracheentscheid. Der Einspracheentscheid kann beschwerdeweise beim Sozialversicherungsgericht angefochten werden. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Beschwerde zuhanden des Sozialversicherungsgerichts. 

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