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Nachforschung Pensionskassengelder

Nachforschung Pensionskassengelder

Wenn Sie die Stelle wechseln oder im Ausland tätig sind, nehmen Sie eigentlich Ihr Pensionskassen-Guthaben mit. Diese Gelder können vergessen gehen. Als Versicherte sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Ihr Guthaben bei einem Stellenwechsel in die neue Pensionskasse eingezahlt wird. In der Regel werden Sie zwar von der bisherigen Pensionskasse schriftlich dazu aufgefordert. Allzu oft geht die Aufforderung aber unter, und das Guthaben wird zum «kontaktlosen Freizügigkeitsgeld». Wenn die Pensionskasse keine Angaben bekommt, wohin sie das Geld überweisen soll, parkiert sie es nach spätestens zwei Jahren auf einem Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Diese Stiftung verwaltet das Geld so lange als kontaktloses Freizügigkeitsguthaben, bis sich die rechtmässigen Besitzer melden. Falls Sie prüfen möchten, ob Ihre ehemaligen Arbeitgeber die abgezogenen Pensionskassen-Beiträge auch wirklich lückenlos mit den zuständigen Pensionskassen abgerechnet haben oder ob irgendwo noch Vorsorge-Guthaben parkiert sind, steht deinrecht24.com Ihnen zur Verfügung und klärt für Sie ab, ob Ihre Pensionskassengelder einbezahlt wurden und wo sie sich befinden.

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