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Anfechtung einer Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde

Anfechtung einer Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde

Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, wenn die Teuerung steigt, der Referenzzinssatz angehoben worden ist, die Unterhalts- und Betriebskosten tatsächlich angestiegen sind (allgemeine Kostensteigerung) oder grössere Umbauten oder Renovationen gemacht worden sind.

Wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, müssen Sie diese innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks anfechten. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für die Anfechtung der Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde.

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