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Gesuch Arbeitsbewilligung für ausländische Arbeitnehmer

Gesuch Arbeitsbewilligung für ausländische Arbeitnehmer

Die Schweiz hat für Ausländer, die hier arbeiten wollen, ein duales System. Staatsangehörige aus Staaten der EU- und der EFTA profitieren vom freien Personenverkehr und können sich grundsätzlich drei Monate in der Schweiz aufhalten, um eine Arbeitsstelle zu finden.

Unter die zweite Kategorie fallen Staatsangehörige aus allen anderen Ländern (sogenannte Dritt-Staaten), für die restriktivere Vorgaben gelten. Sie müssen über einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitsbewilligung verfügen, bevor sie einreisen können. Ein Stellenangebot allein ist noch keine Garantie, dass eine Arbeitsbewilligung erteilt wird. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein Gesuch um Erteilung einer Arbeitsbewilligung. 

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