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Erbvertrag

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit, Regelungen über den Verbleib des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner bindet. Mit einem Erbvertrag lässt sich der Nachlass oft am besten regeln, weil die Vertragspartner individuelle, untereinander bindende Vereinbarungen treffen können. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Erbvertrag. 

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