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Konkubinatsvertrag

Konkubinatsvertrag

Als Konkubinat oder faktische Lebensgemeinschaft wird das Zusammenleben zweier verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Personen ohne Trauschein in einer eheähnlichen Gemeinschaft bezeichnet.

Wer im Konkubinat lebt, geniesst nicht den gleichen sozialen oder juristischen Schutz wie ein verheiratetes Paar oder ein Paar in einer eingetragenen Partnerschaft. Sie können sich aber mit einem Konkubinatsvertrag absichern. Grundvoraussetzung ist, dass sich beide Partnerinnen und Partner in allen Punkten des Konkubinatsvertrags einig sind deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen rechtsverbindlichen Konkubinatsvertrag. 

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