
Kombinierter Ehe- und Erbvertrag
Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten über die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe. Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit, Regelungen über den Verbleib des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Mittels eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags können Sie Ihren Partner für den Fall Ihres Ablebens finanziell absichern.
In der Praxis werden Ehevertrag und Erbvertrag oft in einer einzigen Urkunde erstellt. Diese regelt dann sowohl den güterrechtlichen Teil (Ehevertrag) als auch den erbrechtlichen Teil (Erbvertrag), wenn z.B. Kinder auf ihren Pflichtteil gesetzt werden und der überlebende Ehegatte die gesamte verfügbare Quote erhält deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ehe- und Erbvertrag.