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Gesuch um Revision eines Entscheids der Invalidenversicherung

Gesuch um Revision eines Entscheids der Invalidenversicherung

Verändert sich Ihr Invaliditätsgrad aufgrund einer Verschlechterung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, wird die Rente entsprechend angepasst. Es wird über die Beibehaltung, Abänderung oder Aufhebung der Rente entschieden. Die versicherte Person kann einen Antrag auf eine Überprüfung der ihr zugesprochenen Invalidenrente einreichen. Dazu muss allerdings die Veränderung der relevanten Verhältnisse glaubhaft gemacht werden. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein professionelles Gesuch um Revision des ursprünglichen IV-Entscheids. 

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