
Gesuch um Ausrichtung von Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der Invalidenversicherung «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Auch als hilflos gelten volljährige Versicherte, die dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind und zu Hause leben. Zudem wird berücksichtigt, ob besonders aufwendige Pflege oder Überwachung benötigt wird.
Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade - leicht, mittel und schwer - unterschieden. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein professionelles Gesuch um Ausrichtung von Hilflosenentschädigung.