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Einsprache gegen negativen Visumsentscheid 2. Instanz

Einsprache gegen negativen Visumsentscheid 2. Instanz

Wurde Ihre Einsprache gegen die Visumverweigerung vom Staatssekretariat für Migration abgelehnt, steht Ihnen ein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung, um an eine höhere Instanz zu gelangen.

Gegen die Verfügung des Staatssekretariats für Migration kann innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt schriftlich und begründet Einsprache beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Einsprache.

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