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Bestellung und Überprüfung des AHV-Kontoauszugs

Bestellung und Überprüfung des AHV-Kontoauszugs

Falls Sie prüfen möchten, ob Ihr Arbeitgeber die abgezogenen AHV/IV/EO-Beiträge auch wirklich lückenlos mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, können Sie kostenlos einen Kontoauszug verlangen. Der Kontoauszug listet alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften auf, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Beachten Sie, dass auf dem Kontoauszug keine im laufenden Jahr erzielte Einkommen vermerkt sind, da die Arbeitgeber erst im Folgejahr die gesamten Lohnsummen der zuständigen AHV-Ausgleichskasse melden müssen.

Fehlende Einzahlungen von Ihrem Arbeitgeber bzw. fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer lebenslangen Kürzung der AHV/IV-Renten. Da die Verjährungsfrist für Beitragsnachzahlungen nach 5 Jahren erlischt, empfehlen wir Ihnen, regelmässig einen Kontoauszug zu bestellen. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und bestellt und überprüft für Sie den Kontoauszug aus Ihrem AHV-Konto.

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