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Unterhaltsvertrag für nicht verheiratete Eltern

Unterhaltsvertrag für nicht verheiratete Eltern

Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Dieser wird durch Pflege und Erziehung sowie durch Geldzahlung geleistet.

Im Konfliktfall beziehungsweise bei einer Trennung ist der finanzielle Unterhalt ohne entsprechende Regelung nicht lückenlos gewährleistet. Nicht miteinander verheirateten Eltern wird die Regelung mittels Unterhaltsvertrag daher vor allem bei getrenntem Wohnsitz empfohlen. Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen. Der Unterhaltsvertrag wird erst nach der Genehmigung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verbindlich deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Unterhaltsvertrag sowie eine Unterhaltsberechnung. 

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