Skip to product information
Privatkonkurs beantragen

Privatkonkurs beantragen

Haben Sie Schulden, die Sie nicht mehr zurückbezahlen können (Überschuldung), so können Sie Privatkonkurs anmelden. Der Konkurs betrifft vor allem im Handelsregister eingetragene juristische Personen. Aber auch natürliche Personen können unter strengen Voraussetzungen Konkurs anmelden.

Während des Konkurses stehen alle gegen die Schuldnerin oder den Schuldner laufenden Zahlungsbefehle und Pfändungen still. Zudem können keine neuen Zahlungsbefehle für Schulden veranlasst werden, die vor der Einleitung des Konkursverfahrens entstanden sind. Für die Einleitung des Verfahrens erklärt eine Privatperson beim zuständigen Bezirksgericht ihre Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) und beantragt die Durchführung eines Privatkonkurses. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie professionell die Rechtsschrift für das Gerichtsverfahren. 

Weitere Optionen