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Herabsetzungsbegehren Mietzins (Referenzzinssatz) bei der Schlichtungsbehörde

Herabsetzungsbegehren Mietzins (Referenzzinssatz) bei der Schlichtungsbehörde

Der Mietzins ist an den Referenzzinssatz gekoppelt. Sinkt der Referenzzinssatz um 0.25 %, haben Sie als Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Viele Vermieter senken den Mietzins aber nicht von sich aus.

Als Mieter müssen Sie deshalb selber aktiv werden. Wenn Sie bereits bei Ihrem Vermieter erfolglos eine Senkung des Nettomietzinses verlangt haben, können Sie innert 30 Tagen ab Erhalt der negativen Antwort Ihres Vermieters bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks ein Herabsetzungsbegehren einreichen. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein rechtsgültiges Herabsetzungsbegehren zuhanden der Schlichtungsbehörde. 

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