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Gesuch um gerichtliche Anordnung der Gütertrennung

Gesuch um gerichtliche Anordnung der Gütertrennung

Mit einem Ehevertrag können Ehepaare die Gütertrennung beim Notar vereinbaren. In diesem Fall behält, verwaltet und verwendet jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen und Vermögen.

Eine Gütertrennung kann jedoch nur dann beim Notar vereinbart werden, wenn beide Ehegatten zustimmen.

Bei Vorliegen eines 'wichtigen Grundes' kann ein Ehegatte auch gegen den Willen des anderen das Gericht um Gütertrennung ersuchen. Dies ist z.B. möglich, wenn der Ehegatte überschuldet ist, sich weigert, Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse zu geben, oder wenn sein Verhalten der Ehebeziehung finanziell schadet. Bei der Gütertrennung haften die Ehepartner für ihre eigenen Schulden, sodass der jeweils andere Ehepartner nicht für die Schulden des anderen haften muss.

Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie sämtliche für das Verfahren um Anordnung der Gütertrennung notwendigen Rechtsschriften.

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