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Klage auf Auflösung einer Wohngemeinschaft

Klage auf Auflösung einer Wohngemeinschaft

Haben die Mitglieder einer Wohngemeinschaft (WG) einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Gleiches gilt für die Kündigung einer Wohnung, für welche der Mietvertrag von zwei Konkubinatspartnern unterschrieben wurde.

Eine Kündigung nur eines Mieters ist nichtig und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung. Weigert sich ein WG-Partner, die Kündigung des Mietvertrages zu unterschreiben, haben die anderen WG-Mitglieder das Recht, beim Gericht die Auflösung der WG zu verlangen. Es ist diesfalls eine Klage einzureichen mit dem Rechtsbegehren, es sei die andere Partei zu verpflichten, ihre Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages zu geben. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsgültige Klage für das Gerichtsverfahren. 

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