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Einvernehmliche Auflösung einer registrierten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

Einvernehmliche Auflösung einer registrierten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Partnerschaft auflösen wollen, können beim zuständigen Gericht einen gemeinsamen Antrag auf Auflösung der eingetragenen Partnerschaft stellen.

Wesentliche Voraussetzung ist, dass beide Partner mit der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft einverstanden sind deinrecht24.com steht Ihnen für die Erstellung aller rechtlichen Dokumente zur Verfügung, die für die einvernehmliche Auflösung Ihrer eingetragenen Partnerschaft notwendig sind. 

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