
Einsprache gegen Entscheid einer Sozialversicherung
Sozialversicherungen decken die wirtschaftlichen Folgen von versicherten Risiken ab. Die wichtigsten versicherten Risiken sind Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit und Mutterschaft. Tritt ein Versicherungsfall ein und beansprucht die versicherte Person Leistungen, muss sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden. Die Versicherung prüft das Begehren, nimmt die notwendigen Abklärungen vor und entscheidet über die Leistungspflicht.
Sind die Leistungen erheblich oder ist die betroffene Person mit dem Leistungsentscheid nicht einverstanden, erlässt die Versicherung eine anfechtbare Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Gegen die Verfügung kann - mit Ausnahme von Streitigkeiten in der Invalidenversicherung - innert Frist Einsprache bei der verfügenden Versicherung erhoben werden. Deinrecht24.com steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Einsprache.